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Persönliche Schutzausrüstungen PSA Online-Shop

In unserem Sortiment des PSA Online-Shops von Tool-Partner finden Sie persönliche Schutzausrüstungen und Rettungsausrüstungen, die über Leben und Tod Ihrer wichtigsten unternehmerischen Ressource, Ihren Mitarbeitern, entscheiden kann.

Nicht immer sind technische Hilfsmittel wie Gerüste oder Hubarbeitsbühnen einsetzbar und Wartungen und Reparaturen an Maschinen und Equipment durchzuführen. Um Arbeiten dennoch fachgerecht und sicher durchführen zu können, ist die persönliche Schutzausrüstung aus dem PSA Online-Shop oder vergleichbares Schutzequipment zum Schutz gegen Gefahren und ein Abstürzen unerlässlich. Schon ab einer Höhe von 2 m sollte die PSA zum Einsatz kommen, um Verletzungen vorzubeugen.

Werfen Sie einen Blick in das umfangreiche Sortiment an persönlicher Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeiter und um den Anforderungen der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit gerecht zu werden.

PSA gegen Absturz

  • Anschlageinrichtungen
  • Auffanggurte
  • Verbindungsmittel
  • Verbindungselemente
  • Falldämpfer
  • Mitlaufende Auffanggeräte
  • Höhensicherungsgeräte
  • Haltegurte so wie Verbindungsmittel für Haltegurte

Sorgen Sie im eigenen Interesse dafür, dass Ihre Mitarbeiter von einer Fachkraft regelmäßig geschult werden und im Umgang mit einer PSA-Ausrüstung eingewiesen und routiniert sind. Die persönliche Schutzausrüstung aus unserem Online-Shop für Werkzeug und Betriebsbedarf dient nicht nur zum Schutz bei anfallenden Tätigkeiten in der Höhe, auch bei Rettungseinsätzen dient sie der Sicherung von Rettern und den Geborgenen. Ebenso muss die Ausrüstung nach jedem Einsatz und mindestens einmal pro Jahr von einem Sachkundigen überprüft werden.

Pflichten von Arbeitgebern zur Unterweisung und Überprüfung der PSA

Konkret heißt es: Bei der Unterweisung nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber die Beschäftigten darin zu unterweisen, wie die persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht benutzt werden. Soweit erforderlich, führt er eine Schulung in der Benutzung durch.

Darüber hinaus: Für jede bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung hat der Arbeitgeber erforderliche Informationen für die Benutzung in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache bereitzuhalten.

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